Die Kinderpflegerin/der Kinderpfleger ist tätig als pädagogisch- pflegerische Fachkraft in Kindertagesstätten, Krippen, Kinder-heimen und Erholungsheimen, Kinderkrankenhäusern und in Familien mit Klein- und Kleinstkindern. Sie/er unterstützt mit ihrer/seiner Arbeit die sozialpflegerischen Fachkräfte und die Eltern bei der Erziehung, Förderung und Pflege. Um diesen Aufgaben zu entsprechen, muss sie/er wesentliche Fachkenntnisse der frühkindlichen Entwicklung beherrschen, sowie Inhalte, Methoden und Formen der Erziehung, Förderung und Pflege eines Kindes kennen und anwenden können.